Krankenpflege

Die ärztliche Verordnung

Leistungen der häuslichen Krankenpflege müssen von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet werden. Diese Verordnung stellt sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und im Rahmen der Behandlung des Patienten sinnvoll integriert werden.

Genehmigung durch die Krankenkasse

Nach der ärztlichen Verordnung ist die Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor die Leistungen erbracht werden können. Dies dient dazu, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse sicherzustellen und die Versorgung rechtzeitig zu beginnen.

Bedarfsprüfung

Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die häusliche Krankenpflege notwendig und angemessen ist. Diese Bedarfsprüfung stellt fest, ob die geplanten pflegerischen Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind und ob sie den individuellen Bedürfnissen und Bedingungen des Patienten entsprechen.

Mögliche Leistungen

  • Behandlungspflege:
    • Medikamentengabe
    • Injektionen (z.B. Insulin, Schmerzmittel)
    • Wundversorgung und Verbandwechsel
    • Katheterversorgung
    • Kontrolle von Blutdruck und Blutzucker
    • Dekubitusversorgung
    • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Grundpflege:
    • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
    • An- und Auskleiden
    • Mund- und Zahnpflege
    • Haarpflege
    • Rasieren
    • Unterstützung bei Ausscheidungen (Toilettengänge)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung:
    • Einkaufen
    • Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäsche waschen und bügeln
  • Heilmittelverordnung:
    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Logopädie